Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma CERANDO® Fliesendirektvertrieb vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Gattner.

AGB

1. GELTUNGSBEREICH, ANGEBOTE

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Fliesen-Fliesendirektvertrieb und Ihnen als Käufer. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. PREISE

Für die bestellten Waren gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise. Gegenüber Unternehmern ausgewiesene Preise ab Werk, frei Grenzstation oder frei Empfangsort, gelten unter Zugrundelegung voller Ladungen einschließlich aller Zollabgaben. Im unternehmerischen Verkehr gilt des Weiteren: Bei Lieferung frei Empfangsort legt der Käufer bzw. der Empfänger die Fracht vor. Frachtangaben erfolgen unverbindlich. Liege- und Standgelder, Anschluss- und Wiegegebühren, Frachtbriefstempel usw. sowie während der Dauer des Vertrages eintretende Verkehrsausgaben und Steuern trägt der Käufer bzw. Empfänger.

3. ZAHLUNG UND VERRECHNUNG

Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen aufgerechnet werden soll, denselben Vertrag betreffen, rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstrittig sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

4. LIEFERBEDINGUNGEN

Die Lieferverpflichtung steht gegenüber Unternehmern unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns den Rücktritt vom Kaufvertrag für den Fall vor, dass (a) wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht in der Lage sind, weil unser Vorlieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, oder (b) die vom Kunden bestellte Ware für einen Zeitraum von mindestens einem Monat wegen einer vom Verkäufer nicht zu vertretenden Verzögerung (Betriebsstörung durch Feuer, höherer Gewalt, Ausfall relevanter Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg oder behördlichen Eingriffen) nicht verfügbar ist. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die von ihm bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Sollten wir dann vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden wir etwaige in diesem Zeitpunkt vom Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und für den Kunden kostenfrei erstatten. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

5. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG, VERPACKUNG

Unser Unternehmen bestimmt Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.

Unternehmern vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt für den Käufer über. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.